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   BAG, 13.12.1994 - 3 AZR 357/94   

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https://dejure.org/1994,812
BAG, 13.12.1994 - 3 AZR 357/94 (https://dejure.org/1994,812)
BAG, Entscheidung vom 13.12.1994 - 3 AZR 357/94 (https://dejure.org/1994,812)
BAG, Entscheidung vom 13. Dezember 1994 - 3 AZR 357/94 (https://dejure.org/1994,812)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abfindungsanspruch nach einem Rationalisierungsschutzabkommen

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Rationalisierungsschutzabkommen der Sozialversicherung der DDR vom 6.8.1990 Nr. 7; Gesetz über die Sozialversicherung (SVG) der DDR vom 28.6.1990 § 31, § 77; Einigungsvertrag Anl. ... I Kap. XIX Sachgeb. A Abschn. III Nr. 1 Abs. 1 Satz 2; TVG § 3, § 4; BGB § 271 Abs. 2; SGB IV § 37
    Abfindungsanspruch nach einem Rationalisierungsschutzabkommen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1996, 139
  • BB 1995, 1143
  • DB 1996, 433
 
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Wird zitiert von ... (37)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 13.07.1994 - 4 AZR 699/93

    Wirksamkeit eines DDR-Tarifvertrages - Sozialvereinbarung

    Auszug aus BAG, 13.12.1994 - 3 AZR 357/94
    Anders als in dem vom Vierten Senat des Bundesarbeitsgerichts am 13. Juli 1994 entschiedenen Fall (- 4 AZR 699/93 -, zur Veröffentlichung vorgesehen) geht es bei dem Rationalisierungsschutzabkommen nicht darum, daß ein Minister den Ministerrat beim Tarifabschluß als Tarifvertragspartei vertreten hat und deshalb auch an Einschränkungen seiner Vertretungsmacht durch den Ministerrat gebunden war.
  • LAG Hessen, 21.08.1984 - 4 Sa 114/84
    Auszug aus BAG, 13.12.1994 - 3 AZR 357/94
    RSA bei dem entsprechend für Sozialplanansprüche geltenden Grundsatz, daß ein Abfindungsanspruch mit dem Beginn der Durchführung der Maßnahme, dem Ausspruch der Kündigung aus Rationalisierungsgründen, entsteht (vgl. Fitting/Auffarth/Kaiser/Heither, BetrVG, 17. Aufl., §§ 112, 112 a Rz 28; Hansen, NZA, 1985, 609, 612; wohl auch Heinze, NZA 1984, 17, 19; a.A. LAG Frankfurt am Main Urteil vom 21. August 1984 - 4 Sa 114/84 - NZA 1985, 634).
  • LAG Thüringen, 13.07.1995 - 4 Sa 75/94

    Arbeitsgerichtsverfahren: Rechtsmittelbelehrung für den unterlegenen Kläger;

    Das Beklagtenrubrum war allerdings, wie geschehen dahin zu berichtigen, dass die Überleitungsanstalt ... Beklagte zu 2) ist, da bereits aus dem Begründungsschriftsatz der Klageerweiterung ersichtlich ist, dass das B. nur als deren vermeintlicher Rechtsnachfolger in Anspruch genommen werden sollte (vgl. auch BAG, Urteil vom 13.12.1994 - 3 AZR 357/94 -, AP Nr. 6 zu § 4 TVG Rationalisierungsschutz, im dortigen Verfahren erfolgte eine identische Rubrumsberichtigung in der Revisionsinstanz).

    Dementsprechend sind Tarifverträge, die Arbeitsverhältnisse betreffen, die in den Geltungsbereich dieser Bestimmung fallen und Abfindungsregelungen enthalten, ab dem 03.10.1990 nicht mehr anzuwenden (BAG, Urteil vom 13.12.1994 - 3 AZR 357/94 -, AP Nr. 6 zu § 4 TVG Rationalisierungsschutz).

    Das setzt voraus, dass die Betriebs- bzw. Tarifvertragsparteien den genannten Stichtag eindeutig zur Anspruchsvoraussetzung erheben und nicht lediglich den bereits entstandenen Anspruch betagen (§ 271 Abs. 2 BGB ), d.h. seine Fälligkeit hinausschieben (BAG, Urteil vom 13.12.1994 - 3 AZR 357/94 -, AP Nr. 6 zu § 4 TVG Rationalisierungsschutz: Hansen, NZA 1985, 609, 610, m.w.N.).

    Daher entsteht der Abfindungsanspruch nicht bereits mit dem Ausspruch der Kündigung, auch wenn mit ihr aus der Sicht des Arbeitgebers alles seinerseits Erforderliche getan ist, um das Arbeitsverhältnis zu beenden (vgl. BAG, Urteil vom 13.12.1994, aaO.).

  • LAG Thüringen, 13.07.1995 - 4 Sa 71/94

    Arbeitsgerichtsverfahren: Rechtsmittelbelehrung für den unterlegenen Kläger;

    Das Beklagtenrubrum war allerdings, wie geschehen dahin zu berichtigen, dass die Überleitungsanstalt ... Beklagte zu 2) ist, da bereits aus dem Begründungsschriftsatz der Klageerweiterung ersichtlich ist, dass das B. nur als deren vermeintlicher Rechtsnachfolger in Anspruch genommen werden sollte (vgl. auch BAG, Urteil vom 13.12.1994 - 3 AZR 357/94 -, AP Nr. 6 zu § 4 TVG Rationalisierungsschutz, im dortigen Verfahren erfolgte eine identische Rubrumsberichtigung in der Revisionsinstanz).

    Dementsprechend sind Tarifverträge, die Arbeitsverhältnisse betreffen, die in den Geltungsbereich dieser Bestimmung fallen und Abfindungsregelungen enthalten, ab dem 03.10.1990 nicht mehr anzuwenden (BAG, Urteil vom 13.12.1994 - 3 AZR 357/94 -, AP Nr. 6 zu § 4 TVG Rationalisierungsschutz).

    Das setzt voraus, dass die Betriebs- bzw. Tarifvertragsparteien den genannten Stichtag eindeutig zur Anspruchsvoraussetzung erheben und nicht lediglich den bereits entstandenen Anspruch betagen (§ 271 Abs. 2 BGB ), d.h. seine Fälligkeit hinausschieben (BAG, Urteil vom 13.12.1994 - 3 AZR 357/94 -, AP Nr. 6 zu § 4 TVG Rationalisierungsschutz: Hansen, NZA 1985, 609, 610, m.w.N.).

    Daher entsteht der Abfindungsanspruch nicht bereits mit dem Ausspruch der Kündigung, auch wenn mit ihr aus der Sicht des Arbeitgebers alles seinerseits Erforderliche getan ist, um das Arbeitsverhältnis zu beenden (vgl. BAG, Urteil vom 13.12.1994, aaO.).

  • LAG Thüringen, 13.07.1995 - 4 Sa 45/94

    Arbeitsgerichtsverfahren: Rechtsmittelbelehrung für den unterlegenen Kläger;

    Das Beklagtenrubrum war allerdings, wie geschehen dahin zu berichtigen, dass die Überleitungsanstalt ... Beklagte zu 2) ist, da bereits aus dem Begründungsschriftsatz der Klageerweiterung ersichtlich ist, dass das B. nur als deren vermeintlicher Rechtsnachfolger in Anspruch genommen werden sollte (vgl. auch BAG, Urteil vom 13.12.1994 - 3 AZR 357/94 -, AP Nr. 6 zu § 4 TVG Rationalisierungsschutz, im dortigen Verfahren erfolgte eine identische Rubrumsberichtigung in der Revisionsinstanz).

    Dementsprechend sind Tarifverträge, die Arbeitsverhältnisse betreffen, die in den Geltungsbereich dieser Bestimmung fallen und Abfindungsregelungen enthalten, ab dem 03.10.1990 nicht mehr anzuwenden (BAG, Urteil vom 13.12.1994 - 3 AZR 357/94 -, AP Nr. 6 zu § 4 TVG Rationalisierungsschutz).

    Das setzt voraus, dass die Betriebs- bzw. Tarifvertragsparteien den genannten Stichtag eindeutig zur Anspruchsvoraussetzung erheben und nicht lediglich den bereits entstandenen Anspruch betagen (§ 271 Abs. 2 BGB ), d.h. seine Fälligkeit hinausschieben (BAG, Urteil vom 13.12.1994 - 3 AZR 357/94 -, AP Nr. 6 zu § 4 TVG Rationalisierungsschutz: Hansen, NZA 1985, 609, 610, m.w.N.).

    Daher entsteht der Abfindungsanspruch nicht bereits mit dem Ausspruch der Kündigung, auch wenn mit ihr aus der Sicht des Arbeitgebers alles seinerseits Erforderliche getan ist, um das Arbeitsverhältnis zu beenden (vgl. BAG, Urteil vom 13.12.1994, aaO.).

  • LAG Thüringen, 13.07.1995 - 4 Sa 66/94

    Arbeitsgerichtsverfahren: Rechtsmittelbelehrung für den unterlegenen Kläger;

    Das Beklagtenrubrum war allerdings, wie geschehen dahin zu berichtigen, dass die Überleitungsanstalt ... Beklagte zu 2) ist, da bereits aus dem Begründungsschriftsatz der Klageerweiterung ersichtlich ist, dass das B. nur als deren vermeintlicher Rechtsnachfolger in Anspruch genommen werden sollte (vgl. auch BAG, Urteil vom 13.12.1994 - 3 AZR 357/94 -, AP Nr. 6 zu § 4 TVG Rationalisierungsschutz, im dortigen Verfahren erfolgte eine identische Rubrumsberichtigung in der Revisionsinstanz).

    Dementsprechend sind Tarifverträge, die Arbeitsverhältnisse betreffen, die in den Geltungsbereich dieser Bestimmung fallen und Abfindungsregelungen enthalten, ab dem 03.10.1990 nicht mehr anzuwenden (BAG, Urteil vom 13.12.1994 - 3 AZR 357/94 -, AP Nr. 6 zu § 4 TVG Rationalisierungsschutz).

    Das setzt voraus, dass die Betriebs- bzw. Tarifvertragsparteien den genannten Stichtag eindeutig zur Anspruchsvoraussetzung erheben und nicht lediglich den bereits entstandenen Anspruch betagen (§ 271 Abs. 2 BGB ), d.h. seine Fälligkeit hinausschieben (BAG, Urteil vom 13.12.1994 - 3 AZR 357/94 -, AP Nr. 6 zu § 4 TVG Rationalisierungsschutz: Hansen, NZA 1985, 609, 610, m.w.N.).

    Daher entsteht der Abfindungsanspruch nicht bereits mit dem Ausspruch der Kündigung, auch wenn mit ihr aus der Sicht des Arbeitgebers alles seinerseits Erforderliche getan ist, um das Arbeitsverhältnis zu beenden (vgl. BAG, Urteil vom 13.12.1994, aaO.).

  • LAG Thüringen, 13.07.1995 - 4 Sa 49/94

    Arbeitsgerichtsverfahren: Rechtsmittelbelehrung für den unterlegenen Kläger

    Das Beklagtenrubrum war allerdings, wie geschehen dahin zu berichtigen, dass die Überleitungsanstalt ... Beklagte zu 2) ist, da bereits aus dem Begründungsschriftsatz der Klageerweiterung ersichtlich ist, dass das B. nur als deren vermeintlicher Rechtsnachfolger in Anspruch genommen werden sollte (vgl. auch BAG, Urteil vom 13.12.1994 - 3 AZR 357/94 -, AP Nr. 6 zu § 4 TVG Rationalisierungsschutz, im dortigen Verfahren erfolgte eine identische Rubrumsberichtigung in der Revisionsinstanz).

    Dementsprechend sind Tarifverträge, die Arbeitsverhältnisse betreffen, die in den Geltungsbereich dieser Bestimmung fallen und Abfindungsregelungen enthalten, ab dem 03.10.1990 nicht mehr anzuwenden (BAG, Urteil vom 13.12.1994 - 3 AZR 357/94 -, AP Nr. 6 zu § 4 TVG Rationalisierungsschutz).

    Das setzt voraus, dass die Betriebs- bzw. Tarifvertragsparteien den genannten Stichtag eindeutig zur Anspruchsvoraussetzung erheben und nicht lediglich den bereits entstandenen Anspruch betagen (§ 271 Abs. 2 BGB ), d.h. seine Fälligkeit hinausschieben (BAG, Urteil vom 13.12.1994 - 3 AZR 357/94 -, AP Nr. 6 zu § 4 TVG Rationalisierungsschutz: Hansen, NZA 1985, 609, 610, m.w.N.).

    Daher entsteht der Abfindungsanspruch nicht bereits mit dem Ausspruch der Kündigung, auch wenn mit ihr aus der Sicht des Arbeitgebers alles seinerseits Erforderliche getan ist, um das Arbeitsverhältnis zu beenden (vgl. BAG, Urteil vom 13.12.1994, aaO.).

  • LAG Thüringen, 13.07.1995 - 4 Sa 62/94

    Arbeitsgerichtsverfahren: Rechtsmittelbelehrung für den unterlegenen Kläger;

    Das Beklagtenrubrum war allerdings, wie geschehen dahin zu berichtigen, dass die Überleitungsanstalt ... Beklagte zu 2) ist, da bereits aus dem Begründungsschriftsatz der Klageerweiterung ersichtlich ist, dass das B. nur als deren vermeintlicher Rechtsnachfolger in Anspruch genommen werden sollte (vgl. auch BAG, Urteil vom 13.12.1994 - 3 AZR 357/94 -, AP Nr. 6 zu § 4 TVG Rationalisierungsschutz, im dortigen Verfahren erfolgte eine identische Rubrumsberichtigung in der Revisionsinstanz).

    Dementsprechend sind Tarifverträge, die Arbeitsverhältnisse betreffen, die in den Geltungsbereich dieser Bestimmung fallen und Abfindungsregelungen enthalten, ab dem 03.10.1990 nicht mehr anzuwenden (BAG, Urteil vom 13.12.1994 - 3 AZR 357/94 -, AP Nr. 6 zu § 4 TVG Rationalisierungsschutz).

    Das setzt voraus, dass die Betriebs- bzw. Tarifvertragsparteien den genannten Stichtag eindeutig zur Anspruchsvoraussetzung erheben und nicht lediglich den bereits entstandenen Anspruch betagen (§ 271 Abs. 2 BGB ), d.h. seine Fälligkeit hinausschieben (BAG, Urteil vom 13.12.1994 - 3 AZR 357/94 -, AP Nr. 6 zu § 4 TVG Rationalisierungsschutz: Hansen, NZA 1985, 609, 610, m.w.N.).

    Daher entsteht der Abfindungsanspruch nicht bereits mit dem Ausspruch der Kündigung, auch wenn mit ihr aus der Sicht des Arbeitgebers alles seinerseits Erforderliche getan ist, um das Arbeitsverhältnis zu beenden (vgl. BAG, Urteil vom 13.12.1994, aaO.).

  • LAG Thüringen, 13.07.1995 - 4 Sa 57/94

    Arbeitsgerichtsverfahren: Rechtsmittelbelehrung für den unterlegenen Kläger;

    Das Beklagtenrubrum war allerdings, wie geschehen dahin zu berichtigen, dass die Überleitungsanstalt ... Beklagte zu 2) ist, da bereits aus dem Begründungsschriftsatz der Klageerweiterung ersichtlich ist, dass das B. nur als deren vermeintlicher Rechtsnachfolger in Anspruch genommen werden sollte (vgl. auch BAG, Urteil vom 13.12.1994 - 3 AZR 357/94 -, AP Nr. 6 zu § 4 TVG Rationalisierungsschutz, im dortigen Verfahren erfolgte eine identische Rubrumsberichtigung in der Revisionsinstanz).

    Dementsprechend sind Tarifverträge, die Arbeitsverhältnisse betreffen, die in den Geltungsbereich dieser Bestimmung fallen und Abfindungsregelungen enthalten, ab dem 03.10.1990 nicht mehr anzuwenden (BAG, Urteil vom 13.12.1994 - 3 AZR 357/94 -, AP Nr. 6 zu § 4 TVG Rationalisierungsschutz).

    Das setzt voraus, dass die Betriebs- bzw. Tarifvertragsparteien den genannten Stichtag eindeutig zur Anspruchsvoraussetzung erheben und nicht lediglich den bereits entstandenen Anspruch betagen (§ 271 Abs. 2 BGB ), d.h. seine Fälligkeit hinausschieben (BAG, Urteil vom 13.12.1994 - 3 AZR 357/94 -, AP Nr. 6 zu § 4 TVG Rationalisierungsschutz: Hansen, NZA 1985, 609, 610, m.w.N.).

    Daher entsteht der Abfindungsanspruch nicht bereits mit dem Ausspruch der Kündigung, auch wenn mit ihr aus der Sicht des Arbeitgebers alles seinerseits Erforderliche getan ist, um das Arbeitsverhältnis zu beenden (vgl. BAG, Urteil vom 13.12.1994, aaO.).

  • LAG Thüringen, 13.07.1995 - 4 Sa 53/94

    Arbeitsgerichtsverfahren: Rechtsmittelbelehrung für den unterlegenen Kläger;

    Das Beklagtenrubrum war allerdings, wie geschehen dahin zu berichtigen, dass die Überleitungsanstalt ... Beklagte zu 2) ist, da bereits aus dem Begründungsschriftsatz der Klageerweiterung ersichtlich ist, dass das B. nur als deren vermeintlicher Rechtsnachfolger in Anspruch genommen werden sollte (vgl. auch BAG, Urteil vom 13.12.1994 - 3 AZR 357/94 -, AP Nr. 6 zu § 4 TVG Rationalisierungsschutz, im dortigen Verfahren erfolgte eine identische Rubrumsberichtigung in der Revisionsinstanz).

    Dementsprechend sind Tarifverträge, die Arbeitsverhältnisse betreffen, die in den Geltungsbereich dieser Bestimmung fallen und Abfindungsregelungen enthalten, ab dem 03.10.1990 nicht mehr anzuwenden (BAG, Urteil vom 13.12.1994 - 3 AZR 357/94 -, AP Nr. 6 zu § 4 TVG Rationalisierungsschutz).

    Das setzt voraus, dass die Betriebs- bzw. Tarifvertragsparteien den genannten Stichtag eindeutig zur Anspruchsvoraussetzung erheben und nicht lediglich den bereits entstandenen Anspruch betagen (§ 271 Abs. 2 BGB ), d.h. seine Fälligkeit hinausschieben (BAG, Urteil vom 13.12.1994 - 3 AZR 357/94 -, AP Nr. 6 zu § 4 TVG Rationalisierungsschutz: Hansen, NZA 1985, 609, 610, m.w.N.).

    Daher entsteht der Abfindungsanspruch nicht bereits mit dem Ausspruch der Kündigung, auch wenn mit ihr aus der Sicht des Arbeitgebers alles seinerseits Erforderliche getan ist, um das Arbeitsverhältnis zu beenden (vgl. BAG, Urteil vom 13.12.1994, aaO.).

  • BAG, 02.10.2007 - 1 AZR 815/06

    Rückwirkende Änderung eines Sozialplans - Vertrauensschutz- und

    Für Ansprüche aus einem Sozialplan haben es die Betriebsparteien durch die Bestimmung der Anspruchsvoraussetzungen in der Hand, den Zeitpunkt der Anspruchsentstehung festzulegen (BAG 13. Dezember 1994 - 3 AZR 357/94 - AP TVG § 4 Rationalisierungsschutz Nr. 6, zu A IV 4 der Gründe).
  • BAG, 27.06.2006 - 1 AZR 322/05

    Sozialplananspruch bei Tod des Arbeitnehmers

    Darin wurde regelmäßig entscheidend auf den vereinbarten oder erkennbaren Leistungszweck abgestellt (vgl. 22. Mai 1996 - 10 AZR 907/95 - AP TVG § 4 Rationalisierungsschutz Nr. 13 = EzA TVG § 4 Abfindung Nr. 1, zu II 3 a der Gründe; 26. August 1997 - 9 AZR 227/96 - AP BGB § 620 Aufhebungsvertrag Nr. 8 = EzA BGB § 611 Aufhebungsvertrag Nr. 29, zu 3 der Gründe; 16. Mai 2000 - 9 AZR 277/99 - AP BGB § 620 Aufhebungsvertrag Nr. 20 = EzA BGB § 611 Aufhebungsvertrag Nr. 36, zu 2 der Gründe; 22. Mai 2003 - 2 AZR 250/02 - AP ZPO § 767 Nr. 8 = EzA BGB 2002 § 611 Aufhebungsvertrag Nr. 1, zu II 4 b der Gründe; wohl auch BAG 13. Dezember 1994 - 3 AZR 357/94 - AP TVG § 4 Rationalisierungsschutz Nr. 6).
  • LAG Düsseldorf, 08.08.2006 - 8 (5) Sa 244/06

    Gesamtschuldnerische Haftung nach § 613 a (2) S. 1 BGB bzw. Schadensersatz wegen

  • BAG, 28.08.1996 - 10 AZR 886/95

    Wegfall der Geschäftsgrundlage eines Sozialplans

  • BAG, 30.01.2019 - 10 AZR 596/17

    Jahressonderzuwendung nach § 3 Nr. 1 des Tarifvertrags über die Zah-lung einer

  • LAG Düsseldorf, 21.12.2006 - 5 Sa 927/06

    Abfindungsanspruch im Sozialplan, Zeitpunkt des Entstehens, Betriebsübergang,

  • BAG, 15.06.2004 - 9 AZR 439/03

    Abfindung im "Gesundheitswesen Wismut

  • LAG Düsseldorf, 14.11.2007 - 7 Sa 1074/07

    Unwirksamer Widerspruch gegen Übergang des Arbeitsverhältnisses bei Bestätigung

  • BAG, 22.05.1996 - 10 AZR 907/95

    Tariflicher Abfindungsanspruch - Tod des Arbeitnehmers

  • LAG Düsseldorf, 04.03.1996 - 11 (8) Sa 1418/95

    Arbeitsentgelt: Voraussetzungen der tariflichen Jahressonderzahlung

  • LAG Düsseldorf, 10.10.2007 - 7 Sa 577/07

    Unwirksamer Widerspruch gegen Übergang des Arbeitsverhältnisses bei Rücknahme der

  • BAG, 02.10.2007 - 1 AZR 797/06

    Rückwirkende Änderung eines Sozialplans

  • BAG, 02.10.2007 - 1 AZR 798/06

    Rückwirkende Änderung eines Sozialplans

  • LAG Düsseldorf, 10.10.2007 - 7 Sa 1069/07

    Unwirksamer Widerspruch gegen Übergang des Arbeitsverhältnisses bei Bestätigung

  • BAG, 02.10.2007 - 1 AZR 726/06

    Rückwirkende Änderung eines Sozialplans

  • ArbG Solingen, 21.05.2007 - 1 Ca 330/07

    Die einmonatige Widerspruchsfrist gem. § 613a Abs. 6 BGB läuft bei Fehlen von

  • LAG Hessen, 10.08.1995 - 3 Sa 1465/94

    Tarifvertrag: Auslegung eines Rationalisierungsschutzabkommens - Begriff der

  • BAG, 28.08.1996 - 10 AZR 885/95

    Sozialplan: Wegfall der Geschäftsgrundlage "Betriebsstilllegung" infolge

  • BAG, 28.08.1996 - 10 AZR 890/95

    Sozialplan: Wegfall der Geschäftsgrundlage "Betriebsstilllegung" infolge

  • ArbG Solingen, 20.03.2007 - 5 Ca 1277/06
  • LAG Hessen, 10.08.1995 - 3 Sa 1464/94

    Tarifvertrag: Auslegung eines Rationalisierungsschutzabkommens - Begriff der

  • BAG, 28.08.1996 - 10 AZR 888/95

    Sozialplan: Wegfall der Geschäftsgrundlage "Betriebsstilllegung" infolge

  • BAG, 28.08.1996 - 10 AZR 875/95

    Sozialplan: Wegfall der Geschäftsgrundlage "Betriebsstilllegung" infolge

  • BAG, 28.08.1996 - 10 AZR 887/95

    Sozialplan: Wegfall der Geschäftsgrundlage "Betriebsstilllegung" infolge

  • BAG, 28.08.1996 - 10 AZR 889/95

    Sozialplan: Wegfall der Geschäftsgrundlage "Betriebsstilllegung" infolge

  • LAG Berlin, 20.09.1996 - 6 Sa 57/96

    Tarifvertragliche Eingruppierung und Gleichheitsgrundsatz; Rechtmäßigkeit einer

  • LAG Berlin, 17.09.1996 - 3 Sa 65/96

    Tarifvertrag; Auslegung; Betriebsbedingte Kündigung; Rückwirkung

  • ArbG Solingen, 13.02.2007 - 5 Ca 1426/06
  • ArbG Solingen, 23.01.2007 - 5 Ca 918/06
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